Mobile-Premiere bei der IVW
Die IVW hat am 08.08.2013 die Online-Nutzungsdaten für den Juli veröffentlicht. Wie zur dmexco 2012 angekündigt, wurden zum ersten Mal die Visits und Page Impressions von mobile Websites und Apps separat ausgewiesen.
IVW: wie wird das mobile Lesen gemessen
Bisher wurde die mobile Nutzung zwar erfasst aber nicht separat ausgewiesen. Das ist nun Geschichte. Was andere Web Analyse Tools schon lange können, hält nun auch Einzug bei der IVW. Doch die Methode hinkt der Zeit hinterher. So werden die Nutzungszahlen nicht nach Gerätetyp, wie zum Beispiel Smartphone oder Tablet, ausgewiesen, sondern die Nutzung mobiler Angebote. Damit bekommt man kein vollständiges Bild der mobilen Internetnutzung.
Da der Gerätetyp nicht das entscheidende Kriterium ist, kann ein Smartphone die herkömmliche Website aufrufen und erzeugt keinen mobilen Visit. Wird dagegen die mobile Website aufgerufen oder eine App genutzt, erfolgt die mobile Zählung. Die Zahl der mobilen Visits hängt somit stark vom Vorgehen der jeweiligen Websites ab. Leiten sie Nutzer, die mit dem Smartphone surfen, standardmäßig auf ihre mobilen Websites um, erzielen sie viele mobile Visits.
IVW: Kategoriensystem 2.0
Mit der Ausweisung der IVW-Online-Zahlen für Juli ist eine weitere Neuerung wirksam geworden. Die Inhalte aller Mobile-Angebote werden schon nach dem neuen Kategoriensystem 2.0 klassifiziert, das erst von Frühjahr 2014 an für alle Digitalangebote gelten soll. Das System sieht vor, dass die Eigenschaften jeden Inhalts einer Website oder App nach acht Kategorien beschrieben werden, die wiederum in verschiedene Merkmale unterteilt sind. In der Kategorie „Format“ sind das z.B. die Merkmale Bild/Text, Audio, Video und andere dynamische Formate.
Neu, ab Mitte September 2013, wird die Ausweisung der Verkaufszahlen zu Paid Content sein. Dazu wird die Verbreitung digitaler Nutzungsrechte von kostenpflichtigen Applikationen und Webangeboten auf Basis der tagesdurchschnittlichen Nutzungsrechte im Kalendermonat ermittelt.
IVW: vergleichende Werbung
Seit der Juli 2013 Ausweisung gilt: Die Verwendung von PI-Zahlen aus der IVW-Ausweisung unterliegt besonderen Einschränkungen! Insbesondere sind öffentliche Darstellungen, die Angebote auf der Basis von PI-Zahlen vergleichen, untersagt (vgl. Ziffer 4.1 der „Nutzungsbedingungen für die IVW-Ausweisung der gemessenen Nutzungsdaten“).
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