Seit dem Sommer 2008 ist im Zusammenhang mit Web-Analytics auch das Thema Datenschutz wieder in den Vordergrund gerückt. Die Einen mögen es als Luxusproblem kleiner Krauter bezeichnen, Andere wiederum sehen ihre datenschutzrechtlichen Interessen verletzt. Nach einem Urteil des Amtsgerichtes Berlin Mitte vom März 2007 (Az. 5 C 314/06), in dem die Richter entschieden, dass IP-Adressen personenbezogene Daten darstellen, war es Grund genug für die Landesdatenschutzbeauftragten Berlins und Schleswig-Holsteins den Einsatz von Google Analytics oder ähnlichen Web-Analytics-Tools, die IP-Adressen speichern, kritisch zu hinterfragen.
Am 02.10.2008 berichtet Heise das der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) den Einsatz von Google Analytics nun mit einem Datenschutzhinweis als rechtmäßig eingeschätzt hat. Den entsprechenden Vermerk liefert Google auch in den Nutzungsbedingungen von Analytics. Google versichert zwar, dass die gespeicherten IP-Adressen nicht mit anderen Daten bei Google verknüpft würden, was davon aber in Zukunft Realität bleibt, ist zunächst offen. Fakt ist, dass Google Kenntnis zu allen Analytics-basierten Webseiten, die der Nutzer besucht hat, und zu weiteren Services wie Google Mail, AdWords, … erlangen kann und diese Daten außerhalb der EU gespeichert werden. Diese Nutzungsdaten könnte das Unternehmen dann für weitere eigene Auswertungen verwenden.
Am 10.10.2008 berichtet Heise das IP-Adressen keine personenbezogenen Daten sind. Laut einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts München vom 30.09.2008 liegt nun ein Urteil vor, in dem es heißt, dass IP-Adressen keine personenbezogenen Daten seien (Az. 133 C 5677/08).
Für den Betreiber einer Webseite ist es nicht ohne weiteres möglich, auf die Person hinter einer IP-Adresse zu schließen. Selbst wenn dies in einigen wenigen theoretisch denkbaren Fällen nicht so wäre, bleibt völlig offen, wie die Client-Server-Kommunikation (und das genau ist Internet) ohne die Speicherung der IP-Adresse transaktionstechnisch abgewickelt werden soll. Hinzu kommt, dass die Herausgabe dieser Daten durch den Internet-Service-Provider illegal wäre.